Allgemeine Lieferungs- und Zahlungsbedingungen für den Warenverkauf

  1. Allgemeines
    1. Abweichung von diesen Verkaufsbedingungen -insbesondere die Geltung von Einkaufsbedingungen des Käufers- bedürfen unserer ausdrücklichen Anerkennung.
    2. Unsere Angebote sind freibleibend. Bestellungen sind für uns nur verbindlich, soweit wir sie bestätigen oder ihnen durch Übersendung der Ware nachkommen, mündliche Nebenabreden nur, wenn wir sie schriftlich bestätigen.
  2. Lieferung
    1. Soweit wir eigene Verpackungs- und Transportmittel stellen, gelten unsere besonderen Verpackungsbedingungen. Bei verspäteter Rückgabe von Mehrwegsverpackungen behalten wir uns in jedem Fall vor, die uns entstandenen Kosten und Mieten dem Käufer in Rechnung zu stellen.
    2. Zum vereinbarten Liefertermin 2 Stunden muß Personal und Gerät zum Abladen zur Verfügung stehen.
    3. Solange der Käufer mit einer Verbindlichkeit in Rückstand ist, ruht unsere Lieferpflicht.
    4. Bei schuldhafter Überschreitung einer vereinbarten Lieferfrist ist Lieferverzug nach Setzen einer angemessenen Nachfrist gegeben.
  3. Berechnung
    1. Mangels abweichender Vereinbarungen verstehen sich unsere Lieferungen ab Werk, ohne Verpackung.
    2. Für die Berechnung gelten stets die am Tage der Lieferung gültigen Preise. Sind diese höher als bei Vertragsabschluß, ist der Kunde berechtigt, innerhalb von 14 Tagen nach Mitteilung der Preiserhöhung vom Vertrag hinsichtlich der noch nicht angenommenen Menge zurückzutreten.
    3. Die Preise verstehen sich ohne Mehrwertsteuer.
    4. Bei etwa vereinbarter frachtfreier Lieferung haben die von uns genannten Preise, die zur Zeit des Angebots gültigen Frachten und Nebengebühren zur Grundlage. Sie werden daher an veränderte Fracht- und Nebengebührensätze für unsere Lieferung angepaßt, ohne daß dem Käufer insoweit ein Rücktrittsrecht zusteht.
  4. Höhere Gewalt
    1. Fälle höherer Gewalt -als solche gelten die Umständnisse und Vorkommnisse, die mit der Sorgfalt einer ordentlichen Betriebsführung nicht verhindert werden können- suspendieren die Vertragsverpflichtungen der Parteien für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung. Überschreiten sich daraus ergebende Verzögerungen den Zeitraum von sechs Wochen, so sind beide Vertragspartner berechtigt, hinsichtlich des betroffenen Leistungsumfangs vom Vertrag zurückzutreten. Sonstige Ansprüche bestehen nicht.
  5. Zahlung
    1. Unsere Rechnungen sind innerhalb 10 Tage ab Rechnungsdatum mit 2 % Skonto oder ohne Abzug 18 Tage nach Rechnungsdatum fällig und zahlbar rein netto Kasse, sofern nicht ausdrücklich andere Zahlungsbedingungen vereinbart werden.
    2. Die Hereingabe von Wechseln bedarf unserer Zustimmung; deren Spesen und Kosten sowie die Gebühr für rechtzeitige Vorlegung und Protesterhebung gehen voll zu Lasten des Käufers.
    3. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist werden unter Vorbehalt der Geltendmachung eines weiteren Schadens Zinsen in Höhe der banküblichen Debetzinsen, mindesten 3 % über dem jeweiligen Bundesbankdiskontsatz, berechnet.
    4. Bei Zahlungsverzug und begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Käufers sind wir -unbeschadet unseres sonstigen Rechts- befugt, Sicherheiten oder Vorauszahlungen für ausstehende Lieferungen zu verlangen und sämtliche Ansprüche aus der Geschäftsverbindung sofort fällig zu stellen.
    5. Nur unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderungen berechtigen den Käufer zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung.
    6. Der Mindestbestellwert beträgt 20,00 € netto je Auftrag
  6. Versand
    1. Sofern frachtfrei geliefert wird, erfolgt der Versand zu den üblichen Bedingungen der Transportunternehmer.
    2. Wir werden uns bemühen, hinsichtlich Versandart und Versandweg Wünsche und Interessen des Käufers zu berücksichtigen; dadurch bedingte Mehrkosten -auch bei vereinbarter Lieferung- gehen zu Lasten des Käufers.
  7. Gewährleistung
    1. Alle Angaben über Eignung, Verarbeitung und Anwendung unserer Produkte, technische Beratung und sonstige Angaben erfolgen nach bestem Wissen, befreien den Käufer jedoch nicht von eigenen Prüfungen und Versuchen.
    2. Bei Lohnarbeit kann für die Verwendbarkeit des Fremdmaterials und für eventuelle Schäden bei der Bearbeitung von nicht geeignetem oder fehlerhaftem Material eine Haftung nicht übernommen werden.
    3. Der Käufer hat die gelieferte Ware -soweit zumutbar auch eine Probeverarbeitung- bei Eingang auf Mängel bezüglich Beschaffenheit und Einsatzzweck hin unverzüglich zu untersuchen, andernfalls gilt die Ware als genehmigt.
    4. Beanstandungen werden nur berücksichtigt, wenn sie unverzüglich nach Erhalt der Ware -bei verborgenen Mängeln nach ihrer Entdeckung, spätesten jedoch sechs Monate nach Erhalt der Ware- schriftlich unter Beifügung von Belegen erhoben werden.
    5. Unsere Gewährleistungsverpflichtung beschränkt sich nach unserer Wahl auf Ersatzlieferung, Wandlung, Minderung oder Nachbesserung. Beanstandete Ware darf nur mit unserem ausdrücklichen Einverständnis zurückgesandt werden.
    6. Die Haftung für Ein- und Ausbaukosten sowie weiterführende Ansprüche ist ausgeschlossen.
  8. Schadensersatz
    1. Soweit gesetzlich zulässig, ist unsere Verpflichtung zu Leistung von Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, begrenzt auf den Rechnungswert unserer an dem schadenstiftenden Ereignis unmittelbar beteiligten Warenmenge. Dies gilt nicht, soweit wir nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften wegen Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit unbeschränkt haften.
  9. Eigentumsvorbehalt
    1. Bis zur vollständigen Bezahlung unserer Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer bleiben die verkauften Waren unser Eigentum. Der Käufer ist befugt, über die gekaufte Ware im ordentlichen Geschäftsgang zu verfügen.
    2. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung unserer Ware entstehenden Erzeugnisse zu deren vollem Wert, wobei wir als Hersteller gelten. Bleibt bei einer Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit Waren Dritter deren Eigentumsrecht bestehen, so erwerben wir Miteigentum im Verhältnis der Rechnungswerte dieser verarbeiteten Waren.
    3. Die aus dem Weiterverkauf entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Käufer schon jetzt insgesamt bzw. in Höhe unseres etwaigen Miteigentumsanteil (vgl. Ziff. 9.2) zur Sicherung an uns ab. Er ist ermächtigt, diese bis zum Widerruf oder zur Einstellung seiner Zahlungen an uns für unsere Rechnung einzuziehen. Zur Abtretung dieser Forderungen ist der Käufer auch nicht zum Zwecke der Forderungseinziehung im Wege des Factoring befugt, es sei denn, es wird gleichzeitig die Verpflichtung des Factors begründet, die Gegenleistung in Höhe unseres Forderungsanteils solange unmittelbar an uns zu bewirken, als noch Forderungen unsererseits gegen den Käufer bestehen.
    4. Zugriffe Dritter auf die uns gehörenden Waren und Forderungen sind uns vom Käufer unverzüglich mit eingeschriebenem Brief mitzuteilen.
    5. Die Ausübung der Eigentumsvorbehalts bedeutet nicht den Rücktritt vom Vertrag.
    6. Die Waren und die an ihre Stelle tretenden Forderungen dürfen vor vollständiger Bezahlung unserer Forderungen weder an Dritte verpfändet noch zur Sicherung übereignet oder abgetreten werden.
    7. Übersteigt der Wert der Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 20%, so werden wir auf Verlangen des Käufers insoweit Sicherheiten nach unserer Wahl freigeben.
  10. Schlussbestimmungen
    1. Erfüllungsort für die Lieferung ist der jeweilige Abgangsort der Ware, für die Zahlung Georgsmarienhütte. Ist der Käufer Vollkaufmann, so ist der Gerichtsstand Osnabrück oder nach unserer Wahl sein allgemeiner Gerichtsstand.
    2. Im übrigen gelten neben den gesetzlichen Bestimmungen die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B), sofern nicht im Einzelfall oder durch diese Lieferungs- und Zahlungsbedingungen abweichendes vereinbart ist.